Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
Gebühren üblicherweise € 8,70 für die Ausstellung einer Geburtsurkunde.

Zuständig


Foto Renate
Kontaktdaten von Renate Knauseder
FunktionSekretariat u. Buchhaltung
NameRenate Knauseder
AdresseMarktplatz 1
4931 Mettmach
Telefon+43 7755 7255-12
Faxnummer+43 7755 7255-20
E-Mail (offiziell)knauseder@mettmach.ooe.gv.at
Büro1.OG/20