Studentenförderung

Die Marktgemeinde Mettmach gewährt Studenten, welche ihren Hauptwohnsitz in Mettmach gemeldet haben, eine Förderung in Höhe von € 150,00 pro Studienjahr, wenn die Förderbedingungen erfüllt werden, nach den folgenden Richtlinien:
 

1.    Diese Studentenförderung ist eine freiwillige Leistung der Marktgemeinde Mettmach im Rahmen der für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Mittel und es besteht kein wie immer gearteter Rechtsanspruch.

2.    Die Förderung in Höhe von € 150,00 pro Studienjahr und Student wird gewährt, wenn die Förderbedingungen erfüllt werden.


3.    Für den Antrag auf Gewährung der Studentenförderung ist das vom Gemeindeamt Mettmach aufgelegte Formular zu verwenden. Der Förderungsantrag ist bis 30. September beim Gemeindeamt Mettmach einzureichen.


4.    Diese Richtlinien treten mit 01. Oktober 2016 in Kraft. Die Förderung wird erstmals für das Studienjahr 2016/2017 gewährt.


5.    Der Antrag ist mittels Antragsformular inkl. Studienbestätigung (Inskriptionsbestätigung) bis jeweils längstens 30. September an das Marktgemeindeamt Mettmach zu richten.

Die Auszahlung erfolgt jeweils nach Ablauf des Studienjahrs unter Vorlage der Studienbestätigung.

Bitte das ausgefüllte Formular inkl. Bestätigungen an gemeinde@mettmach.ooe.gv.at oder per Post an das Gemeindeamt Mettmach, Marktplatz 1, 4931 Mettmach senden.

Antragsformular Studentenförderung

euro